Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) |
Veröffentlicht von Administrator (admin) am 31.03.2020 |
Der Bundesrat hat in seiner 988. Sitzung am 27. März 2020 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 25. März 2020 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes zuzustimmen.
Hier die wichtigsten Dokumente:
Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) finden Sie im Sozialschutz-Paket unter Artikel 10.
Weitere Informationen haben wir hier zusammengefasst:
Corona-Update – arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Gesamtprogramm Sprache
BMAS: Verfahrensabsprachen zur Umsetzung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes - SodEG
Ihre in diesem Zusammenhang stehenden konkreten Fragen bitten wir Sie zu formulieren und diese an unsere Landesgeschäftsstelle zu senden. Wir werden diese dann an die Bundesagentur für Arbeit und an das BMAS weiterleiten.
Zuletzt geändert am: 31.03.2020 um 13:18
Zurück zur ÜbersichtUm den negativen Auswirkungen von Corona zu begegnen, wurden auf Bundes- und Landesebene verschiedene Fördermöglichkeiten eingeführt. Ziel ist es, betroffene Unternehmen und (Solo-)Selbstständige, aber auch Arbeitnehmende in dieser schwierigen Zeit schnell und unbürokratisch zu unterstützen.
Inhalte:
* Förderungen des Bundes und Sachsen
* mögliche Kredite und Bürgschaften
* Steuererleichterungen
* sonstige lokale Förderungen
* Kurzarbeitergeld
Um teilnehmen zu können, bitten wir Sie um Anmeldung bei:
Marcus Schaub – schaub@vhs-sachsen.de – 0351 43 70 70 50
Bitte teilen Sie uns mit, in welcher Branche Sie tätig sind und wie viele Mitarbeitende Ihr Unternehmen hat. Dies gibt uns die Möglichkeit, konkret auf die persönlichen Bedarfe einzugehen und spezifische Fragen der Teilnehmenden beantworten zu können.
Für eine weiterführende Beratung stehen Ihnen die Fachinformationszentren Zuwanderung in Chemnitz, Dresden und Leipzig gern zur Verfügung.